AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen FREIDAY (Stand Januar 2020)

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) finden auf alle von FREIDAY angebotenen Dienstleistungen, das heißt für Mediation, Konfliktcoaching, Supervision, Beratung, Coaching und Moderation, Anwendung.

  1. Terminvereinbarungen

Termine sind entweder telefonisch oder via E-Mail zu vereinbaren und finden normalerweise an dem von uns vereinbarten Ort in 8073 Feldkirchen bei Graz, Triester Straße 201, statt.

  1. Terminabsagen

Die vereinbarten Termine sind einzuhalten oder mindestens 24 Stunden vor dem Termin abzusagen. Bei Absagen innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin übernehmen die KundInnen die Kosten der versäumten Sitzung in voller Höhe. Gleiches gilt für unentschuldigtes Fernbleiben.

  1. Verschwiegenheit und Vertraulichkeit

Die MitarbeiterInnen von FREIDAY verpflichten sich, über die Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für die Parteien bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung oder bei Abbruch der Dienstleistung weiter.

  1. Datenschutz

Ihre Daten werden für die interne Weiterverarbeitung von uns unter strikter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften des Datenschutzes gespeichert. Wenn Sie die Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten nicht wünschen, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit.

  1. Honoraranspruch, Kosten, Aufwendungen

Die MitarbeiterInnen von FREIDAY haben als Gegenleistung zur Erbringung ihrer Dienstleistungen Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars durch die Parteien bzw durch den Auftraggeber. Die Höhe des Honorars wird am Beginn der Sitzung vereinbart. Das Honorar ist jeweils am Ende jeder Sitzung, spätestens mit Rechnungslegung durch FREIDAY, fällig.

In einer Sitzung dauert eine Stunde 50 min. Das Erstgespräch ist kostenlos, dauert ca 20 min. und dient dem Feststellen, ob die Mediation/das Coaching/die Supervision/die Beratung möglich ist oder an dieser Stelle abgebrochen wird. Die weitere Zeit wird je angefangene halbe Stunde verrechnet, auch wenn die Dienstleistung zu einem späteren Zeitpunkt abgebrochen wird.

Aufgrund der Besonderheit der von FREIDAY angebotenen Dienstleistungen wird kein Kostenvoranschlag erstellt und kein Erfolg zugesagt, zumal die Zeitdauer und der Fortschritt ausschließlich von den KundInnen selbst abhängen.

  1. Haftung

Die Haftung der MitarbeiterInnen von FREIDAY ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit eingeschränkt, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Der Schadenersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt. Ein Anspruch auf Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere Arbeits-/Verdienstausfall und entgangenen Gewinns, besteht nicht.  

  1. Mahnspesen und Verzugszinsen

Für den Fall des Zahlungsverzuges für fällige Kosten einer von FREIDAY verrechneten Dienstleistungen werden Verzugszinsen in der Höhe von 8% p.a. über dem Basiszins, mindestens jedoch 12% p.a., vereinbart. Die für den Zahlungsverzug notwendigen und nützlichen außergerichtlichen Betreibungskosten sind von dem säumigen Vertragspartner zu ersetzen. Für Mahnschreiben werden zumindest EUR 15,00 als Kostenersatz verrechnet.

  1. Gerichtsstand

Allgemeiner Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mit FREIDAY ergebenden Ansprüche ist das Bezirksgericht Graz-Ost, 8010 Graz, Radetzkystraße 27, soweit Vertragspartner nicht Konsumenten sind.